Eintrittsgebühr

Bei Franchise Verträgen ist in aller Regel eine Eintrittsgebühr zu zahlen. Diese Gebühr nennt man auch Einmalzahlung oder Einstiegsgebühr. Die Gebühr ist eine einmalige Abgabe die der Nehmer des Franchise Unternehmens an den Franchise Geber bezahlt. In den meisten Fällen erfolgt diese Bezahlung nach dem Vertragsabschluss. Durch diese Bezahlung werden Gebühren bezahlt, die der Franchise Nehmer in Form von einer Betriebseröffnung und Schulungsmaßnahmen vom Franchise Geber erhält. Bei der Höhe der Gebühr gibt es keine Vorgaben. Die Eintrittsgebühr ist meist umso höher, je höher der jeweilige Entwicklungsstand des vorhandenen Franchisesystems ist. In der Regel liegt die zu zahlende Eintrittsgebühr zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Aber auch niedrigere oder höhere Gebühren sind durchaus möglich. Ob die zu zahlende Höhe der Gebühr angemessen ist, hängt von den jeweiligen Gegenleistungen des Franchise Gebers ab. Durch die Zahlung der Eintrittsgebühr erhält der Franchise Nehmer alle entsprechenden Nutzungsrechte.