Franchise Vertrag
Wie fast alles im Geschäftsleben wird auch das Verhältnis zwischen Franchisegeber und -nehmer durch einen Franchisevertrag geregelt. Dieser wird bei bzw. vor Zustandekommen der Geschäftsbeziehung abgeschlossen und enthält alle wesentlichen Punkte wie z.B. die Höhe der Franchisegebühr, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, allfälliges Abtreten von Gewinnanteilen an den Franchisegeber, Lieferkonditionen und Ähnliches. Um rechtlich sicher sein zu können, ist es zu empfehlen, einen Franchisevertrag durch einen auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

