Franchisegebühr
In der Regel wird im Franchisevertrag auch die Höhe der Franchisegebühr festgelegt. Diese Gebühr ist die Abgeltung des Franchisenehmers an den Franchisegeber dafür, dass er als Franchisenehmer im Namen und mit den Produkten des Franchisegebers tätig werden kann. Die Franchisegebühr kann ein fixer Betrag, ein Prozentsatz vom Umsatz oder vom Gewinn sein – diese ist Vereinbarungssache, gesetzliche Regelung über die Höhe der Franchisegebühr gibt es keine.

