Gebietsschutz
Unter Gebietsschutz ist zu verstehen, dass der Franchisegeber dem Franchisenehmer garantiert, in einem gewissen Gebiet keine oder nur eine bestimmte Anzahl weiterer Franchisenehmer einzusetzen. Dies wird in der Regel im Franchisevertrag geregelt, verstößt der Franchisegeber gegen diese Bestimmung, ist ggf. eine vorzeitige Auflösung des Vertrages möglich. Auf diese Weise wird der Franchisenehmer gegen das Risiko zu großer Konkurrenz im eigenen Gebiet abgesichert.

