Gründungskosten

Vor einer Existenzgründung in Franchise fallen grundsätzlich Kosten an, die zum Beispiel folgende sein können: Beratungskosten, Gebühren für Markenrechte, Gewerbeanmeldungskosten, Werbekosten, Aufnahmegebühren oder Notarkosten. Im Fachjargon werden die anfallenden Kosten als Gründungskosten bezeichnet. Gründungskosten sind als einmalige Aufwendungen anzusehen. Sie können nach einer Unternehmensgründung steuerlich geltend gemacht werden, da es sich um Betriebsausgaben handelt. Alle Belege müssen deshalb gut aufbewahrt werden. Sie dienen später als Nachweis für das zuständige Finanzamt. Kommt es zu keiner Unternehmensgründung, können die Gründungskosten nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn ein Nachweis der Gründungsabsicht erbracht werden kann. Ein Nachweis kann zum Beispiel ein Gewerbeschein oder eine Umsatzsteuernummer sein.