Verlängerungsgebühr

Die Verlängerungsgebühr bezeichnet eine im Vertrag schriftlich verfasste Vereinbarung (Klausel) zwischen den beiden Vertragspartnern. Vertragspartner A kann also mithilfe dieser Option, die meist noch an Gebühren für Partner B gebunden ist, den Vertrag um die vereinbarte Dauer verlängern. Meist wird diese Möglichkeit der Vertragsverlängerung verwendet, falls eine Leistung zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erbracht werden kann oder Partner B mehr Zeit dafür benötigt. Gegen eine mit der Klausel verbundene Gebühr kann diese Verlängerung des Vertrags dann erreicht werden.